Fahrzeugklassen
Auto
Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
Im üblichen Sprachgebrauch ist die Schlüsselzahl B197 auch als „Automatikführerschein“ bekannt. Über die SZ B197 wird die Fahrerlaubnis gleich der Klasse B erworben, jedoch gestaltet sich die praktische Ausbildung etwas anders. Während dieser müssen mind. 10 Fahrstunden auf einem Kfz mit Schaltgetriebe absolviert werden. Anschließend werden in einer 15-minütigen Überprüfungsfahrt durch den Fahrlehrer die Schaltkompetenzen festgestellt und bescheinigt.
Bei einem Eco Training werden Tipps und Hilfestellungen vermittelt, welche zu einer Umweltfreundlichen Fahrweise verhelfen. So lassen sich der Verbrauch und Fahrzeugverschleiß schon mit kleinsten Tricks mindern. Dies schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel (und eventuell die Nerven). Ein Eco-Training kann in einem Fahrschulauto, als auch im eigenen PKW durchgeführt werden.
Beurteilungsfahrten sind für jeden der sich unsicher im Straßenverkehr fühlt, vom Fahranfänger bis hin zum Senioren. Ob allgemein oder spezielle Straßenteile wie z.B. Autobahn, es können aber auch routinemäßige Strecken gefahren werden (Arzt, Einkaufen, Arbeit,etc.). Bei solchen Fahrten empfiehlt es sich, diese mit dem eigenen PKW durchzuführen. Auf Wunsch ist dies aber natürlich auch mit unserem Fahrzeug machbar.
Motorrad
Krafträder mit
Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
auch mit Beiwagen
Krafträder mit
Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
auch mit Beiwagen
Krafträder mit
Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,
auch mit Beiwagen
Leichte zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (Mofas; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein)
Berechtigt im Inland zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1. Voraussetzung hierfür ist ein Mindestalter von 25 Jahren und der Vorbesitz der Klasse B seit mind. 5 Jahren.