Fahrzeugklassen
Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
Bei einem Eco Training werden Tipps und Hilfestellungen vermittelt, welche zu einer Umweltfreundlichen Fahrweise verhelfen. So lassen sich der Verbrauch und Fahrzeugverschleiß schon mit kleinsten Tricks mindern. Dies schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel (und eventuell die Nerven). Ein Eco-Training kann in einem Fahrschulauto, als auch im eigenen PKW durchgeführt werden.
Beurteilungsfahrten sind für jeden der sich unsicher im Straßenverkehr fühlt, vom Fahranfänger bis hin zum Senioren. Ob allgemein oder spezielle Straßenteile wie z.B. Autobahn, es können aber auch routinemäßige Strecken gefahren werden (Arzt, Einkaufen, Arbeit,etc.). Bei solchen Fahrten empfiehlt es sich, diese mit dem eigenen PKW durchzuführen. Auf Wunsch ist dies aber natürlich auch mit unserem Fahrzeug machbar.
Krafträder mit
Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
auch mit Beiwagen
Krafträder mit
Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
auch mit Beiwagen
Krafträder mit
Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,
auch mit Beiwagen
Leichte zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW
